Konstruktive Massnahmen

Konstruktive Maßnahmen

Konstruktive Maßnahmen liegen dann vor, wenn man in die Konstruktion eines Bauwerkes eingreift. Dies kann zum Schutz und zur Unterstützung der Bausubstanz sein, zum Beispiel bei Gefahr in Verzug, oder aber auch im Zuge einer normalen Sanierung oder eines Umbaus.

Gefahr in Verzug

Bei Gefahr in Verzug ist immer sofort zu handeln. Hier können konstruktive Maßnahmen auch Stützungsmaßnahmen sein. Wobei eine konkrete Gefahr dann vorliegt, wenn bei einer Person oder Sachlage die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit eintritt.

Umbau/Sanierung

Bei einem normalen Umbau greift man, zum Beispiel durch das Wegreißen von Wänden, in das Tragwerk des Gebäudes ein. Man muss sich dabei überlegen, wie man danach ein sicheres und funktionierendes Abtragen der Lasten trotzdem gewährleistet. Oft ist in diesen Fällen ein Statiker notwendig, der dann die Umbaumaßnahmen statisch berechnet und die Dimensionierungen vornimmt. Der Statiker zeichnet Pläne und gibt die Autorisierung, dass mit der konstruktiven Maßnahme die Gesetze für Statik eingehalten werden. Häufig ist es, dass der Statiker zudem auf der Baustelle die neuen Bewährungen „abnimmt“, also deren Richtigkeit beim Einbau überprüft.

Oft entbrennt eine Diskussion zwischen Statiker und Architekt. Der Statiker dimensioniert zu „dick“. Dann wird zwischen Architekt und Statiker eine gemeinsame Lösung entwickelt. Eine gute Lösung einer konstruktiven Maßnahme liegt vor, wenn die Konstruktion richtig bemessen UND elegant ist. Also sowohl Statiker, wie auch Architekt, zufrieden ist.

Betrifft alle baulichen Anlagen

Nicht nur bei Gebäuden gibt es konstruktive Maßnahmen. Vielmehr betrifft der Eingriff alle baulichen Anlagen. Es kann also auch bei einem Damm, einem Kraftwerk, oder einer Brücke vorkommen.

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